Wenn nur die Vorsteuer einer Rechnung zu buchen ist, werden zuerst die ausgelesenen Rechnungsbeträge entsprechend angepasst. Anschließend wird die Kontierung so vorgenommen, dass der gesamte Rechnungsbetrag dem Vorsteuerkonto zugeordnet wird. Dadurch wird die Vorsteuer korrekt geltend gemacht.
Wenn beispielsweise nur die Vorsteuer einer Rechnung zu zahlen ist (z. B. bei Versicherungsvergütungen), müssen zunächst die ausgelesenen Rechnungsbeträge angepasst werden, um anschließend die Kontierung entsprechend vornehmen zu können. Der gesamte Zahlungsbetrag wird somit als Vorsteuer geltend gemacht.
im Fenster Kontieren —> Buchung Ändern
—> ausgelesene Beträge folgendermaßen abändern
Betrag Brutto: den Vorsteuerbetrag eintragen
Steuerbetrag gesamt: auf null setzen
Positionen gesamt: ebenso den Vorsteuerbetrag eintragen
Steuersätze: hier eine Zeile mit Steuersatz 0% erstellen, als Steuerbasisbetrag den Vorsteuerbetrag eintragen und den Steuerbetrag auf null setzen
—> Rechnung aktualisieren und anschließend im Kontieren Fenster als Aufwandskonto das Vorsteuerkonto auswählen
—> nach dem Speichern erscheint der grüne Freigeben Button
Im Fenster Kontieren wird über „Buchung Ändern“ zunächst der Betrag Brutto auf den Vorsteuerbetrag gesetzt, der Steuerbetrag gesamt auf null und die Positionen gesamt ebenfalls auf den Vorsteuerbetrag angepasst. Anschließend wird eine neue Steuersatzzeile mit 0 % angelegt, bei der der Vorsteuerbetrag als Steuerbasis eingetragen und der Steuerbetrag auf null gesetzt wird. Danach wird die Rechnung aktualisiert und im Kontieren-Fenster als Aufwandskonto das Vorsteuerkonto ausgewählt. Nach dem Speichern erscheint der grüne Freigeben-Button, mit dem die Buchung abgeschlossen wird. So wird letztlich der gesamte Rechnungsbetrag gegen das Vorsteuerkonto im Soll und das Lieferantenkonto im Haben gebucht, sodass die Vorsteuer vollständig zurückgeholt werden kann.