1. Prozess
Wenn in der inhaltlichen Prüfung die Abteilung „nicht zuordenbar“ freigegeben wird, gilt die Rechnung als organisatorisch nicht eindeutig zuweisbar. Infolgedessen wird die Kontierung automatisch blockiert, um eine fehlerhafte Buchung zu verhindern. Erst nach Auswahl einer gültigen Abteilung kann die Kontierung fortgesetzt werden.
2. Funktion
Wird in der inhaltlichen Prüfung die Abteilung „nicht zuordenbar“ ausgewählt und freigegeben, erkennt das System diese als ungültig für die weitere Verarbeitung. Die Kontierung wird daraufhin automatisch blockiert, um eine korrekte buchhalterische Zuordnung sicherzustellen. Um die Kontierung zu ermöglichen, muss die Rechnung zunächst in die inhaltliche Prüfung zurückgesetzt, dort eine gültige Abteilung vergeben und die Rechnung anschließend erneut inhaltlich freigegeben werden.
3. Pfad
im Fenster Kontieren —> Kontierung kann nicht bearbeitet werden, da die Abteilung nicht zuordenbar in der inhaltlichen Prüfung bestätigt worden ist

—> Wechseln in die inhaltliche Prüfung —> die abgeschlossene Prüfung mit Zurücksetzen wieder öffnen

—> korrekte Abteilung vergeben über Ändern —> erneut inhaltliche Prüfung freigeben

—> die Rechnung scheint dann wieder in der Kontierung auf und kann bearbeitet werden
4. Arbeitsweise
Wenn im Bereich Kontieren festgestellt wird, dass die Abteilung auf „nicht zuordenbar“ gesetzt wurde, kann die Kontierung nicht durchgeführt werden. Um die Kontierung dennoch fortsetzen zu können, muss zunächst in die inhaltliche Prüfung gewechselt werden.
Dort wird über den Button „Zurücksetzen“ die Prüfung erneut geöffnet. Anschließend kann über den Button „Ändern“ eine gültige Abteilung ausgewählt werden. Nach der Korrektur muss die Rechnung erneut inhaltlich freigegeben werden.
Erst danach ist es möglich, im Bereich Kontieren weiterzuarbeiten und die Buchung ordnungsgemäß abzuschließen.
Siehe auch:
Abteilung / Kostenstelle ändern
Abteilung oder Kostenstelle in der inhaltlichen Prüfung ändern
Zurücksetzen
Inhaltliche Prüfung Freigabe oder Ablehnung zurücksetzen